Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die Bundestagswahl statt.
Auch wahlberechtigte Personen in Einrichtungen haben die Möglichkeit, an dieser Wahl durch Brief- wahl teilzunehmen. Dazu ist ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erforderlich.
Für den Antrag auf Zustellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Die Wahlbenachrichtigungen wurden in der Zeit vom 20.01.2025 bis spätestens 02.02.2025 an die Wohnanschrift zugestellt.
Briefwahlanträge für in Nürnberg wahlberechtigte Personen können bis 18.02.2025, 12 Uhr, auch online unter www.wahlen.nuernberg.de oder mit diesem QR-Code gestellt werden.
Wenn die Wahlbenachrichtigung nicht zur Verfügung steht und auch kein Online-Antrag gestellt wer- den kann, können Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz in Nürnberg den Antrag auch mit dem Vordruck auf der Rückseite dieses Merkblattes oder formlos stellen. Der/Die Antragsteller/in muss den Antrag eigenhändig unterschreiben. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnungsanschrift, Anschrift, an welche die Unterlagen zu senden sind.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen gesonderten Voll- macht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Das Vorliegen einer vormundschaftlich angeordne- ten Betreuung ersetzt grundsätzlich nicht die wahlrechtlich notwendige Vollmacht. Eine bevollmäch- tigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Der Antrag muss beim Wahlamt der Stadt Nürnberg, Unschlittplatz 7a, 90305 Nürnberg, bis spätestens 20. Februar 2025, eingegangen sein. Die Unterlagen werden dann auf dem normalen Postweg an die im Wahlscheinantrag angegebene Anschrift gesandt.
Es wird dringend empfohlen, den Antrag so rechtzeitig zu stellen, dass unter Berücksichtigung der Postzustelldauer die Unterlagen den Antragsteller noch rechtzeitig erreichen, damit dieser den Wahlbrief so zeitig absenden kann, dass der Eingang beim Wahlamt bis spätestens zum Wahltag (= 23.02.2025) um 18.00 Uhr gewährleistet ist. Wahlbriefe, die nach dem 23.02.2025, 18.00 Uhr, eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Telefonische Rückfragen bitte nur unter der Rufnummer 231-33 50.