Mitarbeiter werben Mitarbeiter
Stiftung Mittelfränkisches Blindenheim-Mitarbeiter * innen können jetzt aktiv dazu beitragen, ihr Team zu verstärken: Empfehlen Sie potenziellen Pflegefachkraft Bewerber*innen unsere Stellenausschreibungen. Damit tragen Sie unmittelbar zur Gewinnung neuer, sympathischer und kompetenter Mitarbeiter*innen bei und erhalten bei Erfolg eine Prämie.
Wie funktioniert die Aktion?
Ganz einfach: Laden Sie sich hier unseren Werbe-Flyer herunter
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Dieser enthält einen Empfehlungsnachweis, der zusammen mit der Bewerbung der geworbenen Person eingehen muss. Es kann nur ein Empfehlungsnachweis je Bewerbung eingereicht werden.
Grundsätzlich können alle ausgeschriebenen Stellen der Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft in den Einrichtungen der Stiftung Mittelfränkisches Blindenheim empfohlen werden.
Eine Prämie von bis zu 1.500 € brutto, gilt nur für eine erfolgreiche Empfehlung eines/einer neuen Pflegefachkraft Mitarbeiter*in.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Aktion
Für eine erfolgreiche Empfehlung eines/einer neuen Pflegefachkraft Mitarbeiter*in erhalten Sie eine gestaffelte Prämie von bis zu 1.500 € brutto.
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Prämie-Programm ist, dass Sie als werbende*r Mitarbeiter*in zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts der geworbenen Person in einem ungekündigten Dienstverhältnis mit uns stehen.
Der empfohlene Bewerber darf innerhalb des letzten Jahres nicht beim Stiftung Mittelfränkisches Blindenheim beschäftigt gewesen sein.
Es besteht kein Anspruch auf Einstellung des empfohlenen Bewerbers. Grundsätzlich behält sich der Dienstgeber das Recht vor, Bewerber mangels Eignung oder mangels Personalbedarfs abzulehnen.
So wird die Prämie ausgezahlt:
Die Prämie wird brutto mit der Gehaltsabrechnung ausgezahlt.
Die Prämienzahlung von bis zu 1.500 € erfolgt gestaffelt:
Die erste Zahlung (500 € Brutto) erhalten sie im Folgemonat der Einstellung des neuen Mitarbeiters.
1.000 € (für eine geworbene Fachkraft) Brutto nach einem Jahr ununterbrochener Dienstzeit.
Die Aktion kann jederzeit aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen widerrufen werden.
Bei Prämienzahlungen handelt es sich um eine freiwillige Leistung, auf die auch bei mehrfacher Anwendung kein Rechtsanspruch für die Zukunft besteht.