Liebe Angehörige und Besucher,
uns sind soziale Teilhabe und die Möglichkeit unserer Bewohnerinnen und Bewohner Besuch zu empfangen sehr wichtig. Kommen Sie uns gerne besuchen, aber beachten Sie bitte dabei die Sicherheit und Fürsorge unserer Bewohner. Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir Sie bitten, folgende Maßnahmen zur Vorsorge und Vorbeugung zu beachten.
Bitte beachten Sie: Mit Ablauf des Monats Februar 2023 stellen wir unser Informationsangebot zu Corona ein.
Aktuelle Corona-Maßnahmen in Bayern
Zum 1. März 2023 laufen die Corona-Verordnungen und Allgemeinverfügungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege aus. Die Bundesregierung setzt die bislang geltenden Testvorgaben ebenfalls zum 1. März 2023 aus. Bestehen bleiben lediglich einzelne bundesrechtliche Regelungen des § 28b Infektionsschutzgesetz, wie etwa die Maskenpflicht bei Besuchen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
eine FFP2-Maske braucht man nur noch als Besucher in manchen Gesundheitseinrichtungen und Heimen. Dazu zählen Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, voll- und teilstationäre Behinderten- und Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken, Vorsorge- und Dialyseeinrichtungen, Rettungsdienste sowie Arztpraxen (dort müssen auch Patienten eine FFP2-Maske verwenden). Dies ist eine bundesweite Regelung, die voraussichtlich noch bis zum 7. April in Kraft ist.
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