Sehr geehrte Damen und Herren,

am 8. März 2026 findet die Kommunalwahl statt.

Wir dürfen Sie hiermit nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Ausübung ihres Wahlrechts unterrichten.
Für wahlberechtigte Personen in unsere Einrichtung besteht, wie für jede andere wahlberechtigte Person auch, die Möglichkeit das Wahlrecht mittels Briefwahl auszuüben.Die Bestimmungen über die Briefwahl können der beiliegenden „Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen“ entnommen werden.

Briefwahlanträge können online unter www.wahlen.nuernberg.de gestellt werden.

Alternativ kann der Antrag unter Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Vordrucks oder nach dem beiliegenden Antragsmuster gestellt werden und muss dann von der wahlberechtigten Person eigenhändig unterschrieben werden.

Soll der Antrag durch eine Hilfsperson für eine nicht schreibfähige Person gestellt werden, so muss dies auf dem Antrag vermerkt werden.

 

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2026_Bekanntmachung_Einsicht_Waehlerverzeichnis_v_1_0

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2026_ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES WAHLSCHEINS

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